Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Forschen

Unsere Schwerpunkte

Besondere Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in den Bereichen Theorie der juristischen Argumentation, Konstitutionalismus, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, philosophische Fragen des Verfassungsrechts und der Menschenrechte, globale Gerechtigkeit, soziale Macht und wirtschaftliche Ordnung, Normentheorie, Grundrechtstheorie, juristische Logik, Legal Gender Studies.

Lebendige Forschungskultur

Graz Jurisprudence pflegt eine lebendige Forschungskultur. Wir begreifen Wissenschaft als Lebensform, in der Forschung kontinuierlich erwartet, produziert, diskutiert und wertgeschätzt wird. Forschung ist uns wichtiger als andere Aufgaben. Graz Jurisprudence ermöglicht hochqualitative Forschung in einer kreativen, produktiven und nährenden Arbeitsumgebung. Wir bieten Gastwissenschaftlern eine temporäre Heimat für ihre Forschungsaufenthalte. Wir laden herausragende Studierende aktiv ein, bereits in einem frühen Stadium von unserer Forschungskultur zu profitieren. Zum Beispiel in unserem Privatissimum oder als studentische Mitarbeiter.

Rechtsphilosophie und Global Constitutionalism

Wir forschen in zwei Hauptgebieten:

Rechtsphilosophie i.w.S. bezeichnet die philosophische Theorie des Rechts und der Rechtswissenschaft. Die Rechtsphilosophie hat eine Doppelnatur: Sie ist eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft und eine Spezialdisziplin der Philosophie. Sie ist daher immer schon interdisziplinär. Für die Rechtsphilosophie i.w.S. ist heute die Bezeichnung jurisprudence gebräuchlich. Daher kommt unser Name.

Global constitutionalism  hat sich in den letzten Jahren zunehmend als eigenständiges Wissenschaftsgebiet herausgebildet. Wir beschäftigen uns aus einer universalisierenden, vergleichenden und transnationalisierenden Perspektive mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden aller Ebenen des Verfassungsrechts (national, international, supranational).

Beide Hauptgebiete sind jeweils in drei Themenbereiche unterteilt. So ergeben sich unsere sechs Forschungsschwerpunkte: 

1. Theorie der Rechtswissenschaft 
2. Rechtsphilosophie ieS
3. Rechtstheorie
4. Internationales Verfassungsrecht
5. Theorie der Grund- und Menschenrechte
6. Verfassungstheorie

Vier Merkmale unserer Forschung

1. Wir betreiben hauptsächlich Grundlagenforschung: Wir untersuchen im Kern universelle Strukturen und Probleme, die Anwendungsfragen konkreter Rechtsordnungen transzendieren, entsprechend dem Ideal des zweckfreien Gewinns von Erkenntnis um ihrer selbst willen.

2. Wir widmen uns ergänzend Fragen der Rechtsanwendung und der Rechtspraxis. Dies gilt insbesondere für die Analyse von Rechtsprechung und Anwendungsproblemen der juristischen Argumentation.

3. Wir arbeiten hauptsächlich analytisch und normativ. Dies unterscheidet uns von empirischer Rechtsforschung, aber auch von den dogmatischen rechtswissenschaftlichen Disziplinen. Allerdings integrieren wir empirische Erkenntnisse in unsere Forschung. Wir folgen damit auch in methodischer Hinsicht einem holistischen Vollständigkeitsideal.

4. Wir beteiligen uns vor allem an internationalen Debatten.

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.