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Forschungsschwerpunkte

Rechtsphilosophie im weiteren Sinne:

1. Theorie der Rechtswissenschaft

Die Theorie der Rechtswissenschaft untersucht den Begriff der Rechtswissenschaft, deren Geschichte als wissenschaftliche Disziplin und das System der rechtswissenschaftlichen Teildisziplinen. Probleme dieses Forschungsschwerpunktes sind insbesondere der wissenschaftstheoretische Status der Rechtsdogmatik sowie die Natur der Rechtsphilosophie.

Graz Jurisprudence folgt dem Konzept integrativer Rechtswissenschaft: Wir begreifen die Rechtswissenschaft als im Schwerpunkt analytisch-normativ, berücksichtigen jedoch auch die empirische Dimension des Rechts.

 

Abgeschlossene Projekte (Auswahl):

  • Klatt, Matthias (2015): Integrative Rechtswissenschaft. Methodologische und wissenschaftstheoretische Implikationen der Doppelnatur des Rechts. In: Der Staat 54 (4), S. 469–499.

2. Rechtsphilosophie im engeren Sinn

Die Rechtsphilosophie im engeren Sinne ist eine genuin philosophische, hauptsächlich normative Disziplin. Sie hat zwei Gegenstände: Erstens die Fragen von Begriff und Geltung des Rechts. Zweitens die Probleme von Begriff und Theorie der Gerechtigkeit (Naturrecht, Vernunftrecht, Rechtsethik). Im Kern geht es um drei Dinge: Was sind die spezifischen Elemente des Rechts, und wie ist ihr Verhältnis zueinander? Wie ist der Verhältnis zwischen Rechtsnormen und der faktischen, sozialen Realität des Rechts (Zwang und Gewalt, institutionalisierte Prozeduren der Schaffung und Anwendung von Rechtsnormen, Wirksamkeit und Anerkennung von Rechtsnormen)? Wie ist das Verhältnis zwischen Recht und Moral (Richtigkeit und Legitimität des Rechts).

Graz Jurisprudence arbeitet auf Basis der nichtpositivistischen These von der Doppelnatur des Rechts.

 

Abgeschlossene Projekte (Auswahl):

  • Klatt, Matthias (Hg.) (2012): Institutionalized Reason. The Jurisprudence of Robert Alexy. Oxford: Oxford University Press.
  • Klatt, Matthias (2016): The Rule of Dual-Natured Law. In: E. T. Feteris, H. Kloosterhuis, H. J. Plug und C. E. Smith (Hg.): Legal Argumentation and the Rule of Law. The Hague: Eleven International Publishing, S. 27–46.

3. Rechtstheorie

Die Rechtstheorie ist eine genuin juristische, im Kern analytische Disziplin. Sie hat zwei Teilbereiche. Erstens untersucht die Rechtstheorie die Trias von Rechtsbegriff, Rechtsnorm und Rechtssystem. Hier geht es im Sinne einer allgemeinen Rechtslehre um die Analyse grundlegender Begriffe der Rechtswissenschaft, um das System der Arten von Rechtsnormen sowie um die Elemente, Strukturen und Funktionen von nationalen, supranationalen und internationalen Rechtssystemen.

Zweitens gehört die gesamte Theorie der juristischen Argumentation zur Rechtstheorie. Erörtert werden hier die drei grundlegenden Methodenarten der Rechtswissenschaft: Auslegung, Rechtsfortbildung und Abwägung. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei dem Problem der Bindung der Richter an Recht und Gesetz sowie der Frage der Rationalität juristischer Entscheidungen.

Graz Jurisprudence folgt einem analytischen und diskurstheoretischen Forschungsansatz.

 

Abgeschlossene Projekte (Auswahl):

  • Klatt, Matthias (2008): Making the law explicit. The normativity of legal argumentation. Oxford: Hart Publishing.
  • Klatt, Matthias (2016): The Rule of Dual-Natured Law. In: E. T. Feteris, H. Kloosterhuis, H. J. Plug und C. E. Smith (Hg.): Legal Argumentation and the Rule of Law. The Hague: Eleven International Publishing, S. 27–46.
  • Siedenburg, Philipp (2016): Die kommunikative Kraft der richterlichen Begründung. Zur Argumentationsfigur der einzig richtigen Entscheidung: Nomos.

Global Constitutionalism:

4. Internationales Verfassungsrecht

Das Internationale Verfassungsrecht befasst sich u.a. mit Prozessen der Konstitutionalisierung jenseits des Staates. Wir befassen uns u.a. mit der Migration von verfassungsrechtlichen Strukturen und Prinzipien. Weiterhin untersuchen wir Begriff und Geschichte des internationalen Verfassungsrechts als wissenschaftliche Teildisziplin der Rechtswissenschaft.

 

Abgeschlossene Projekte (Auswahl):

  • Andrade Neto, J. (2015): On the Influence of the Principles Theory on the Case Law of the Federal Supreme Court of Brazil. A Case Study on Judicial Borrowing. Diss. iur. University of Hamburg, Hamburg.

5. Theorie der Grund- und Menschenrechte

Gegenstand dieses Teilgebietes sind einerseits Fragen der Begründung und Geltung von Grund- und Menschenrechten, wie sie sich zum Beispiel im Spannungsfeld von Universalismus und Partikularismus ergeben. Andererseits fokussiert unsere Forschung auf Fragen der Auslegung und Anwendung. Dabei stehen insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Probleme der Abwägung im Mittelpunkt. Wir betrachten dabei verschiedene nationale und internationale Grundrechtsordnungen, z.B. die EMRK und die Europäische Grundrechtecharta.

Graz Jurisprudence folgt einem integrativen Ansatz, der Elemente der Prinzipientheorie und der Diskurstheorie vereint.

 

Abgeschlossene Projekte (Auswahl):

  • Klatt, Matthias; Schmidt, Johannes (2010): Spielräume im Öffentlichen Recht. Zur Abwägungslehre der Prinzipientheorie. Tübingen: Mohr Siebeck.
  • Klatt, Matthias; Meister, Moritz (2012): The Constitutional Structure of Proportionality. Oxford: Oxford University Press.
  • Klatt, Matthias (Hg.) (2013): Prinzipientheorie und Theorie der Abwägung. Tübingen: Mohr Siebeck.
  • Klatt, Matthias (2011): Positive Obligations under the European Convention on Human Rights. In: HJIL, S. 681–718.
  • Klatt, Matthias (2015): Positive rights. Who decides? Judicial review in balance. In: International Journal of Constitutional Law 13 (2), S. 354–382.
  • Breckwoldt, Maike (2015): Grundrechtskombinationen: Mohr Siebeck.
  • Kleiber, Michael (2014): Der grundrechtliche Schutz künftiger Generationen. Tübingen: Mohr Siebeck.
  • Meister, Moritz (2011): Das System des Freiheitsschutzes im Grundgesetz. Berlin: Duncker & Humblot.
  • Schmidt, Johannes (2010): Die Grundsätze im Sinne der EU-Grundrechtecharta. Tübingen: Mohr Siebeck.

6. Verfassungstheorie

Gegenstand der Verfassungstheorie sind grundlegende Begriffe und Strukturprinzipien der Verfassung auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene. Wir untersuchen zum Beispiel die Probleme von Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Verfassungsgerichtsbarkeit, Sozialstaat, Einrichtung und Änderung von Verfassungen, Fragen der Auslegung und Anwendung von Verfassungsrecht einschließlich der Methode der Verfassungsrechtsvergleichung sowie das Problem der Universalisierbarkeit des demokratischen und sozialen Verfassungsstaates.

Graz Jurisprudence folgt einem Ansatz, der eine formelle Abwägung von Kompetenzen fruchtbar macht.

 

Abgeschlossene Projekte (Auswahl):

  • Klatt, Matthias (2015): Balancing competences. How institutional cosmopolitanism can manage jurisdictional conflicts. In: Glob Con 4 (02), S. 195–226.
  • Klatt, Matthias (2014): Die praktische Konkordanz von Kompetenzen. Entwickelt anhand der Jurisdiktionskonflikte im Europäischen Grundrechtsschutz. Tübingen: Mohr Siebeck.
  • Klatt, Matthias (Hg.) (2015): Jurisdiktionskonflikte. Baden-Baden: Nomos.

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